Kritische Stellungnahme des IRL zur Änderung der Raumplanungsverordnung
Vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde die Vernehmlassung für die Änderung der Raumplanungsverordnung (RPV) durchgeführt. Das IRL hat zur Vernehmlassungsvorlage der RPV kritisch Stellung genommen.
Am 29. September 2023 beschloss die Bundesversammlung die Gesetzesanpassungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), in deren Zentrum das Bauen ausserhalb der Bauzone steht. Neu wird ins Raumplanungsgesetz das Ziel aufgenommen, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. Jetzt erfolgte die Vernehmlassung zur Änderung der Raumplanungsverordnung, welche die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien enthält.
Im Sommer 2024 hatte das IRL eine Studie abgeschlossen, die neue Ansätze aufzeigt, wie ein interkantonal harmonisiertes Monitoring des Bauens ausserhalb der Bauzonen zu einer nachhaltigen Raumentwicklung beitragen kann. Bereits 2019 erfolgte eine Studie des Instituts zum Planungs- und Kompensationsansatz für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat das IRL jetzt kritisch Stellung zur Vernehmlassungsvorlage der Raumplanungsverordnung genommen. Eine griffige Umsetzung des vom Gesetzgeber neu ins Raumplanungsgesetz aufgenommenen Stabilisierungsziels bedarf der Aussagen zur Finanzierung der Abbruchprämie durch Bund und Kantone, sowie quantifizierbarer Kriterien für die Beurteilung der für den Gebietsansatz geforderten Verbesserung der Gesamtsituation, und zudem analog des für das RPG1-Monitoring eingeführten Datensatzes „Bauzonen Schweiz (harmonisiert) der Einführung harmonisierter Landwirtschaftszonen.
Die Stellungnahme des IRL können Sie Download hier (PDF, 428 KB) herunterladen.